Abschnittsbevollmächtigter
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Ein Abschnittsbevollmächtigter (ABV) war ein Polizist der Volkspolizei (VP) der DDR, der für die polizeilichen Aufgaben in einzelnen Straßen oder Wohngebieten zuständig war oder sonst ein bestimmtes Gebiet zu betreuen hatte.
Die ABV wurden seit Oktober 1952 nach sowjetischem Vorbild eingeführt. Je nach der Größe der Bevölkerungszahl variierte die Anzahl der ABV wie folgt:
- 1. in den Polizeirevieren von Berlin und Großstädten: 8 bis 9
- 2. in Mittelstädten, die meistens nur ein Revier besaßen: 9 bis 12
- 3. in Kreisstädten: 6 bis 12
- 4. im Landgebiet eines Landkreises je nach Wohndichte: 40 bis 80
Der ABV wurde von freiwilligen zivilen Helfern der VP unterstützt. Er war u.a. zuständig für die Kontrolle des Hausbuches, der auswärtigen Besucher und der Ernteeinbringung. Es bestand oft ein enger Kontakt zum Staatssicherheitsdienst.
Der ABV entsprach im weitesten Sinne etwa einem heutigen Kontaktbereichsbeamten der Polizei.
Mit dem Wort Abschnittsbevollmächtigter werden polemisch Personen betitelt, die vermeintlich obrigkeitsliebend und denunzierend ihr Umfeld beobachten. Eine ähnliche Bedeutung hat das Wort Blockwart.