Abnicken
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Abnicken ist ein umgangssprachlicher Ausdruck für konsensuale Entscheidungen in Sitzungen oder Kommissionen. Das allgemeine Einverständnis mit einem Vorschlag wird durch Kopfnicken kundgetan, und der Vorsitzende kann bei weniger wichtigen Punkten der Tagesordnung auf eine Abstimmung verzichten.
Ähnliche nonverbale Verhaltensweisen kommen in den Bezeichnungen "Durchklopfen" (für lange Sitzungen z.B. von Hochschul-Gremien) oder beim "Durchwinken" an Staatsgrenzen zum Ausdruck.
In der Jägersprache bedeutet Abnicken das schmerzlose Töten eines schwer verletzten Tieres (etwa eines Rehs) durch einen Stich zwischen die obersten Halswirbel und die Schädelbasis. Das Rückenmark ist dort - oberhalb des Atlas oder Axis - relativ leicht zu durchtrennen. Das "Abnicken" ersetzt auf einfache und unblutige Art den Genick- bzw. Fangschuss.
Der Name kommt daher, dass der Kopf des Tieres nach vorne gebeugt werden muss, um an die sensible Stelle zwischen Halswirbel und Hinterhauptloch zu kommen. Seit der Hutnadelmörderin ist auch in der Kriminalistik eine ähnliche, raffinierte Tötungsmethode bekannt.
Siehe auch:
[Bearbeiten] Weblinks
- Jagdlexikon Zwei Abbildungen vom Abnicken eines Rehbocks
- Hals- und gesamte Wirbelsäule